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AGB´s

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die An- und Abfahrt ist im DJ Angebot immer inklusive bis zu einer Entfernung von 50 Kilometer. Ab 50 Kilometer Entfernung werden zusätzlich zur Gage mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ ́s ist sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!

b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ ́s entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ ein Ein-bzw. Zweibettzimmer mit Begleitperson (Aufbauhilfe) (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche und der DJ in unterschiedlichen Räumen befinden.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ ́s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ ́s wird eine Stromversorgung (230 V Steckdose) benötigt. Bei großen Veranstaltungen wird im Angebot gesondert auf die Stromversorgung hingewiesen. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat, ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler. Die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Platzbedarf des Equipments ist unterschiedlich und abhängig von der gebuchten Technik. Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m - 2m Breite, ca. 0,80 m Tiefe, bereit.

§5 Ton- und Lichttechnik

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Ton- und Lichttechnik kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf der Webseite dargestellten Fotos abweichen. Sie erhalten Ihr individuell auf Ihre Location abgestimmtes Technikpaket. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJ ́s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die DJ Technik durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

§8 Catering

Der DJ und bei Bedarf seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während und/oder vor der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§9 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§10 Angebot

Die erstellten Angebote verlieren nach 10 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden. (Eine schriftliche Verlängerung per Mail ist ausreichend)

§11 Reservierung

Eine Reservierung des DJ ́s entsteht automatisch für die Angebotszeit! Ab dem 11. Tag verfällt diese. Sollte der DJ während der Angebots- und Reservierungszeit eine weitere Anfrage erhalten, werden Sie vom DJ informiert.

§12 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich per Mail an andre.waeschenbach@me.com bestätigen. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung des DJ ́s. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien die AGB ́s.

§13 Musikauswahl

Der DJ bespricht die Gestaltung des Musikprogramms vorab mit dem Veranstalter und ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Der DJ hat das Recht auf seine Erfahrung bei der Musikauswahl zurückzugreifen, wenn er merkt, dass die Stimmung dies erfordert.

§14 Auftrittsdauer /Aufbau / Mehrstunden
a) Der Aufbau der DJ Technik ist spätestens eine Stunde vor der Veranstaltung abgeschlossen. Ist der Aufbau seitens Veranstalter nicht kurz vor der Veranstaltung möglich, so dass der DJ im Anschluss direkt mit der Auftrittsdauer beginnt, so fällt zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale an, da die DJ Technik am Vortag oder am Morgen des Veranstaltungstages aufgebaut wird. (Bsp. Der DJ wird erst ab dem Abendessen benötigt, der Aufbau soll jedoch vor Veranstaltungsbeginn/Eintreffen der Gäste abgeschlossen sein). Wird die DJ Technik seitens DJ am Vortag oder am Morgen des Veranstaltungstages aufgebaut, so wird keine zusätzliche Fahrtkostenpauschale berechnet.

b) Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie im Angebot beschrieben am Abend nach gemeinsamer Absprache. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet und ist inklusive. Jede weitere angefangene Stunde Spieldauer nach der 6 Stunden Pauschale, wird wie im Angebot aufgeführt berechnet. Das generelle Veranstaltungsende ist 04:00 Uhr. Nebenabreden können jedoch vor der Veranstaltung schriftlich per Mail vereinbart werden.

§15 Zahlungskonditionen

Die Gage ist zahlbar in BAR oder per Überweisung am Veranstaltungstag bzw. nach der Veranstaltung, nach Rechnungserstellung durch den DJ. Die Gage ist laut Angebot und Rechnung zu entrichten. Sollte eine Zahlung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nach Rechnungserstellung nicht erfolgen, so werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.

§16 Stornierungen seitens des Veranstalters

ab Buchung bis 16 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme bis 12 Wochen vor dem Event 40% der Auftragssumme
bis 8 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Event 70% der Auftragssumme

bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme

§17 Stornierungen seitens des DJ ́s

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Wäschi, einen gleichwertigen Ersatz für den Veranstalter zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!

§18 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§19 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Augsburg sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage und sonstigen Werbemitteln) seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern/Plakaten/Visitenkarten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!

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